VORSCHLAG ZUR DISKUSSION FÜR DEN ARBEITSKREIS
EINSATZINDIKATIONEN FÜR DEN LEITENDEN NOTARZT
Grundsätzliche, sofortige Alarmierung von ORGL und LNA bei:
- Notfällen mit Einsatz von mehreren Notärzten
- Bränden in Massenunterkünften (Altenheimen usw.), Hotels, Industrieanlagen
- Verkehrsunfällen mit Bussen, Bahn und Flugzeugen
- Unfällen mit Gefahrengütern
- Atomar
- Biologisch
- Chemisch
- Elektrisch
- Explosionen, Hochspannungsunfällen
- Geiselnahme, Bombenfund
- Demonstrationen mit der Gefahr von öffentlicher Unruhe, Massenschlägerei
- Evakuierung und Betreuungseinsätzen
- gleichzeitigen akuten Erkrankungen von 10 und mehr Personen
Alarmierung des LNA erst nach Lageklärung durch den Rettungsdienst bei:
- Wohnungs- und Hausbränden
- eingeklemmten oder verschütteten Personen, technischer Rettung
- Personensuchaktionen
- Bombendrohung
- Wasserrettung
- Anforderung durch den vor Ort tätigen Notarzt, Rettungsleitstelle, Rettungsdienst, Örtlichen Einsatzleiter, Polizei oder Feuerwehr
LNA-Einsatz = ORGL-Alarmierung
Karlheinz Engel
Sprecher AK LNA BAYERN





