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VORSCHLAG ZUR DISKUSSION FÜR DEN ARBEITSKREIS

EINSATZINDIKATIONEN FÜR DEN LEITENDEN NOTARZT

Grundsätzliche, sofortige Alarmierung von ORGL und LNA bei:

  • Notfällen mit Einsatz von mehreren Notärzten
  • Bränden in Massenunterkünften (Altenheimen usw.), Hotels, Industrieanlagen
  • Verkehrsunfällen mit Bussen, Bahn und Flugzeugen
  • Unfällen mit Gefahrengütern
    • Atomar
    • Biologisch
    • Chemisch
    • Elektrisch
  • Explosionen, Hochspannungsunfällen
  • Geiselnahme, Bombenfund
  • Demonstrationen mit der Gefahr von öffentlicher Unruhe, Massenschlägerei
  • Evakuierung und Betreuungseinsätzen
  • gleichzeitigen akuten Erkrankungen von 10 und mehr Personen

Alarmierung des LNA erst nach Lageklärung durch den Rettungsdienst bei:

  • Wohnungs- und Hausbränden
  • eingeklemmten oder verschütteten Personen, technischer Rettung
  • Personensuchaktionen
  • Bombendrohung
  • Wasserrettung
  • Anforderung durch den vor Ort tätigen Notarzt, Rettungsleitstelle, Rettungsdienst, Örtlichen Einsatzleiter, Polizei oder Feuerwehr

LNA-Einsatz = ORGL-Alarmierung

Karlheinz Engel

Sprecher AK LNA BAYERN

Die agbn - Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte ist Mitglied in der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V. (BAND) und Partner von Dr. Heinrich Hindelang - Zahnärzte Nürnberg, welcher unter anderem Implantologie in Nürnberg anbietet.
06.2.2012 12:10:35