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Versicherungen für agbn-Notärztinnen und Notärzte


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Die agbn (Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte) hat mit der Versicherungskammer Bayern eine Vereinbarung geschlossen. Sinn und Zweck der Vereinbarung ist es, für die Mitglieder der agbn einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz im beruflichen und im privaten Bereich zu gestalten. Die Versicherungskammer Bayern erscheint uns als geeigneter Partner für die Betreuung unserer Mitglieder.

Schwerpunkte der Zusammenarbeit im Bereich beruflicher und privater Versicherungsbelange sind:

I. Berufs-Haftpflichtversicherung
1. Assistenzärzte ohne Gebietsbezeichnung
Versichert gilt die dienstliche sowie gelegentlich außerdienstliche Tätigkeit (Erste-Hilfe-Leistungen, Behandlungen im Bekanntenkreis), inklusive einer unbegrenzten Anzahl von Notarztdiensten. Versicherungsschutz wird nur gewährt, soweit hierfür weder eine anderweitige Deckung noch Freistellungspflicht des Arbeitgebers besteht.
Mitversichert gilt eine Familien-Privathaftpflichtversicherung.
Die Deckungssummen betragen 5 Mio € pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 € für Vermögensschäden.
Der Jahresnettobeitrag beträgt 63,00 €.

2. Assistenzärzte mit Gebietsbezeichnung
Versichert gelten Erste-Hilfe-Leistungen, Behandlungen im Bekanntenkreis sowie Notarztdienste (Anzahl unbegrenzt). Versicherungsschutz wird nur gewährt, soweit hierfür weder eine anderweitige Deckung noch Freistellungspflicht des Arbeitgebers besteht.
Mitversichert gilt eine Familien-Privathaftpflichtversicherung.
Die Deckungssummen betragen 5 Mio € pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 € für Vermögensschäden.
Der Jahresnettobeitrag beträgt 90,30 €.

3. Niedergelassene Ärzte
Hier können rabattierte Berufshaftpflichtversicherungsprämien – je nach Spezialgebiet – im Rahmen des Beratervertrages angeboten werden.

II. Kfz-Versicherungen
Im Rahmen des Beratervertrages können bis zu 30% rabattierte Versicherungsprämien auf die jeweils gültigen Tarife angeboten werden.

III. Unfallversicherungen einschließlich Unfallrente
Die Höchstdeckung bei Vollinvalidität beträgt bis zu 1 Mio. € zuzüglich lebenslanger Unfallrente bei verbesserten Bedingungen, z.B. erhöhte Gliedertaxe, Unfallkrankenhaustagegeld usw.

IV. Praxisversicherung für niedergelassene Ärzte
Die Inhaltsversicherung für die Praxiseinrichtung, sowie die Betriebsunterbrechnung ist individuell versicherbar. Eingeschlossen sind sämtliche Spezialgeräte und elektronische Anlagen.


Auch zu den Themen Praxisfinanzierung, Altersvorsorge (Riesterrente), Private Krankenversicherung und sonstigen privaten Versicherungsbelangen kann Sie die Versicherungskammer Bayern beraten und zu günstigen Konditionen versichern.

Diese Angebote gelten nur für Mitglieder der agbn. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der agbn. Von dort erhalten Sie die entsprechenden Anträge.

Versicherungsschutz für die Berufshaftpflicht von Assistenzärzten mit Gebietsbezeichnung
PDF-Dokument (PDF-Dokument - 14 kB)
 
Versicherungsschutz für die Berufshaftpflicht von Assistenzärzten ohne Gebietsbezeichnung
PDF-Dokument (PDF-Dokument - 14 kB)
 
Die agbn - Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte ist Mitglied in der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V. (BAND) und Partner von Dr. Heinrich Hindelang - Zahnärzte Nürnberg, welcher unter anderem Implantologie in Nürnberg anbietet.
06.2.2012 12:25:52