Verfahren zur ÄLRD-Eignungsbeurteilung
Vor der Bestellung zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst muss jede Ärztin/ jeder Arzt an einem erfolgreichen Verfahren teilgenommen haben, in dem sowohl die fachliche als auch die persönliche Eignung für die Tätigkeit beurteilt wird.
Mit der Durchführung der Eignungsbeurteilung wurde das Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) des Klinikums der Universität München von den Sozialversicherungsträgern beauftragt.
Die Anzahl der Teilnehmer pro Termin zur Eignungsbeurteilung ist auf max. 6 Bewerber (bzw. 12 Bewerber bei Doppelterminen) begrenzt. Bei Bedarf muss ein weiterer Termin beim INM angemeldet werden.
Diejenigen Bewerber, welche die o.g. Voraussetzungen nach Art. 10 Abs. 2 Ziff. 1,3,4,5 BayRDG nicht erfüllen, werden darüber vom ZRF verständigt.
An der Eignungsbeurteilung im INM nimmt mindestens ein Vertreter des örtlich zuständigen ZRF teil. In sonstigen Fällen — wenn also kein Vertreter des örtlich zuständigen ZRF verfügbar sein sollte — vertritt seine Interessen ein Vertreter der Arge ZRF Bayern. Weiterhin soll je ein Vertreter der KVB, der BLÄK, der agbn sowie ein ÄLRD aus einem anderen RDB, der über eine mindestens dreijährige Tätigkeitserfahrung in dieser Funktion verfügt, beteiligt werden.
Dem ÄLRD-Bewerber selbst entstehen für die Teilnahme an der Eignungsbeurteilung im INM — neben seinen eigenen Reise- und Fahrtkosten sowie evtl. Verdienst- oder Arbeitsausfallkosten, die er selbst trägt — keine Kosten.





