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Vorankündigung - 30. Fortbildungstagung der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte !



30. Jahre - Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte




Stellungnahme zu den neuen Reanimationsleitlinien


Reanimation ist Teamarbeit, weshalb für Laien, medizinisches Assistenzpersonal und Ärzte gemeinsame verbindliche Leitlinien erforderlich sind. In Deutschland ist hierfür der Deutsche Beirat für Erste-Hilfe und Wiederbelebung bei der Bundesärztekammer verantwortlich. Die von ihm im Konsens mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften verabschiedeten Empfehlungen sind die Basis der durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe umgesetzten Ausbildungsunterlagen. Somit ist für Deutschland erreicht, dass von einem konformen Vorgehen der Beteiligten auszugehen ist.

Die Forschung im Bereich der Reanimation ist einer ständigen Fluktuation unterworfen, weshalb in bestimmten Zeitabständen Neuerungen notwendig sind, auch wenn diese mit erheblichen Kosten durch die Änderung der Ausbildungsunterlagen verbunden sind. Nachdem 1998 der European Resuscitation Council neue Reanimationsleitlinien publiziert hatte, wurde vom Deutschen Beirat eine Adaptation der Deutschen Leitlinien vorgenommen, die im Buch der Bundesärztekammer im Frühjahr 2000 publiziert wurden. Im September des gleichen Jahres wurden neuerlich Reanimationsleitlinien der AHA in Zusammenarbeit mit ILCOR in einer Sondernummer der Zeitschrift Resuscitation (46 [1-3] 1 – 448, 2000) und der Zeitschrift Circulation (102 [Supplement 1] 2000) veröffentlicht. Hierin finden sich neuerlich abweichende Empfehlungen, zu denen nach Diskussion in den o.g. deutschen Gremien Stellung genommen werden soll.

Basisreanimation

Bei der Laienreanimation wird als Ausnahme akzeptiert, dass Notfallzeugen, die nicht in der Lage oder Willens sind, eine Atemspende durchzuführen, auch eine isolierte Herzdruckmassage anwenden sollen. Dies ist nur als überbrückende Maßnahme bei einem beobachteten Kreislaufstillstand akzeptabel. Für medizinisches Assistenz- und Fachpersonal gilt nach wie vor die kombinierte Anwendung von Atemspende und Herzdruckmassage.

Aus der Praxis ist bekannt, dass Laien Schwierigkeiten mit einer sicheren Identifikation der Pulslosigkeit haben können. Schon in den Empfehlungen der Bundesärztekammer findet sich der Hinweis auf "andere Lebenszeichen". Im Hinblick darauf kann der Beginn der Reanimation nicht mehr an den sicheren Nachweis der Pulslosigkeit durch Laien gebunden werden.

Wie in früheren Jahren wird die Diagnostik des Kreislaufstillstandes nach der Kontrolle von Bewußtsein und Atmung in den ILCOR-Empfehlungen unterbrochen durch eine zweimalige Beatmung des Patienten. In einer ersten Diskussion in der Bundesärztekammer wird allerdings in Deutschland am diagnostischen Block festgehalten.

Neu ist die Empfehlung bezüglich der Kombination von Atemspende und Herzmassage nicht mehr zwischen der Ein- und Zweihelfermethode zu unterscheiden. Bereits jetzt wird im Sinne einer Vereinheitlichung einen Rhythmus von 2 Beatmungen und 15 Kompressionen akzeptiert. Hintergrund dieser neuen Empfehlungen ist, dass zum Aufbau einer Zirkulation mehr als 5 Kompressionen erforderlich sind. Die Schwierigkeit bei dem Rhythmus 1:5 besteht darin, dass für viele das propagierte Verfahren der zwischengeschalteten Insufflation zwischen der 5. und 1. Kompression nur schwer umsetzbar ist. Derzeit sind beide Methoden akzeptabel. Sofern der Patienten intubiert ist, erfolgt keine Unterbrechung der Herzmassage zum Zwecke der Beatmung.

Das Verfahren zur Identifikation des Druckpunktes wurde simplifiziert, insofern, als die Identifikation des Rippenwinkels mit dem Anlegen von 2 Fingern kopfwärts als einfacher angesehen wurde. Das ursprüngliche Verfahren mit Aufsuchen der Schwertfortsatzspitze führt allerdings zum gleichen Ergebnis.

Bei der Maskenbeatmung wird aufgrund der Schwierigkeit, die Maske dicht zu bekommen, in den neuen internationalen Empfehlungen darauf verwiesen, mit dem sog. doppelten C-Griff eine suffiziente Abdichtung zu erreichen. Hierfür ist jedoch ein weiterer Helfer (= 4 Helfer) erforderlich. Nachdem von einem derartigen Personalaufwand nicht ausgegangen werden kann, stellt die Beatmung mit dem doppelten C-Griff lediglich für Ausnahmefälle eine Alternative dar.

Eine differente Bemessung des Atemzugvolumens in Abhängigkeit von der Tatsache, ob der Patient mit einem FiO2 von 1,0 oder 0,21 beatmet wird, wird in Deutschland abgesehen. Eine konkrete Volumenvorgabe erfolgt nicht, sondern als Orientierung für das Atemhubvolumen wird das sichtbare Heben des Brustkorbes beibehalten.

Erweiterte Maßnahmen der Reanimation

Bei der medikamentösen Reanimation finden sich in den internationalen Empfehlungen Hinweise darauf, dass die Wirksamkeit der Steigerung der Adrenalindosis bisher nicht gesichert ist. Vor diesem Hintergrund kann die bisherige dogmatische Forderung nach 3. erfolglosen Adrenalinapplikation in jedem Falle auf 5 mg zu erhöhen, nicht mehr aufrecht erhalten werden. Allerdings steht es im Sinne einer Ultima ratio jedem Therapeuten frei, nach dieser Zeit nach eigenem Ermessen zu verfahren. Abgelehnt werden muß vor diesem Hintergrund die von der Bundesärztekammer empfohlene "eskalierende Dosierung".

Bei der Gabe von Antiarrhythmika bei persistierendem Kammerflimmern nach erfolglose mehrmaliger Defibrillation bleibt die Frage nach dem geeigneten Antiarrhythmikum offen. Eine Verpflichtung Lidocain zu nehmen, besteht ebensowenig wie die Neuerung Amiodaron (CordarexÒ ) zum Einsatz zu bringen. Offen bleibt in den ILCOR-Empfehlungen bei diesem Medikament die Dosierung und die Form der Applikation. Die derzeit in den Empfehlungen der Bundesärztekammer aufgeführten Medikamente Ajmalin und Propafenon sind gleichfalls im Sinne einer Ultima ratio zu relativieren, nachdem auch für ihre Anwendung kein sicherer Nachweis des Erfolges besteht.

Die von ILCOR empfohlene Verwendung von Vasopressin als einmalige Gabe in Ergänzung zur Gabe von Adreanlin steht derzeit in Deutschland nicht zur Diskussion, das Vasopressin in Deutschland nicht zugelassen ist und die einzige multizentrische Studie weder abgeschlossen noch zwischenzeitlich die Überlegenheit dieser Substanz bewiesen hat. Die Verwendung von Atropin bei PEA und Asystolie zur Durchbrechung der parasympathischen Blockade wurde schon in der Vergangenheit kaum realisiert, vor allem da die logistischen Probleme der empfohlenen Dosis von 3 mg (= 6 Ampullen) bestanden. Die Verwendung der nunmehr empfohlenen geringeren Dosierung 0,5 – 1 mg stellt einen Kompromiss dar, ist aber gleichfalls nicht eine allgemeine Empfehlung.

Die agbn - Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte ist Mitglied in der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V. (BAND) und Partner von Dr. Heinrich Hindelang - Zahnärzte Nürnberg, welcher unter anderem Implantologie in Nürnberg anbietet.
17.5.2012 18:52:11