Problematik der Krankenhaus-Verlegungstransporte ungelöst
Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren zur ärztlichen Begleitung bei den Verlegungstransporten zwischen Krankenhäusern
gemäß Schreiben vom 10.12.03 (AZ JD3 – 2287.32 – 26)
Seit einiger Zeit vertritt die Krankenhausgesellschaft die Auffassung, weder die Arztgestellung noch die Tragung der durch die Arztbegleitung entstehenden Kosten bei Verlegungstransporten seien Bestandteil der allgemeinen Krankenhausleistung. Auch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen geht mittlerweile davon aus, dass diese Auffassung nicht beanstandet werden kann. Die Krankenkassen, lehnen demgegenüber ebenfalls die Übernahme entsprechender Kosten ab, da diese Kosten bereits mit dem Pflegesatz des jeweiligen Krankenhausträgers abgegolten seien.
Die Ursache für die Probleme bei der Arztgestellung liegt in der bisher ungeklärten Frage, wer letztlich für die Kostentragung der Arztgestellung zuständig ist…… Wir versuchen seit längerem eine Klärung in dieser Angelegenheit herbeizuführen. Nach Auffassung des Bayerischen Sozialministeriums ist die Frage, wer die Kosten für die Arztgestellung bei Verlegungstransporten letztlich zu tragen hat, im SGB V nicht eindeutig geregelt. Es hat sich deshalb bereits vor einiger Zeit an das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung gewandt. Ein Antwortschreiben ist bisher noch nicht eingegangen.
Mittlerweile wurden mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das zum 01.01.2004 in Kraft getreten ist, auch Vorschriften des SGB V und vor allem der hier maßgebliche § 60 SGB V (Fahrkosten) geändert. Wir haben uns deshalb nochmals an das Bayerische Sozialministerium gewandt, mit der Bitte der Stellungnahme, welche Auswirkungen diese Änderungen auf das Problem haben und ob damit eine Klärung der Rechtsfrage erreicht werden konnte.





