Wichtige Mitteilungen für unsere Mitglieder
Qualitätssicherung im
Notarztdienst und emDOC
KVB, emDoc, Qualitätssicherung und ein guter Weg
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Anlage dieses Rundbriefes finden Sie das aktuelle Schreiben der KVB zu den „ Aktuellen Entwicklungen im Notarztdienst “.
Nach zahlreichen Missverständnissen, Ungeschicklichkeiten und Erregungen wurde abschließend ein für alle Beteiligten im Notarztdienst gangbarer Weg gefunden, der das Potenzial hat, den gesetzliche Verpflichtungen zur Qualitätssicherung, den Datenschutzbedürfnissen von Patienten und Ärzten und auch dem berechtigten Anliegen einer Begrenzung des administrativen Arbeitsaufwandes für die aktiven Notärztinnen und Notärzte, Sorge zu tragen.
Unzählige Telefonate und Emails, die Erklärung der agbn zum Qualitätsmanagement und die Umfrage zum System emDoc auf unsere Homepage haben Früchte getragen. Anhand des vor einer Woche als Ergebnis langer und ausdauernder Verhandlungen zwischen KVB und agbn errungenen Kompromisses sehen wir in unseren Kurs der konstruktiven Kritik und gleichzeitig vertraulichen Zusammenarbeit bestärkt. Noch mehr freuen wir uns, dass die mit der KVB erarbeiteten Eckpunkte bei in der Folge tagenden Notarztrunden akzeptiert wurden und daher jetzt in der (diesem Schreiben beiliegenden) Stellungnahme der KVB ihre offizielle Bestätigung und Umsetzung finden.
Der eingegangene Kompromiss ist keine Niederlage der KVB. Dieser Kompromiss ist kein Sieg der agbn. Dieser Kompromiss ist keine gewonnene Schlacht der Notärzte und er ist schon gar kein Gesichtsverlust für irgendwen.
Wir haben in unseren Gesprächen mit Notärztinnen und Notärzten, mit KVB und Ministerium, mit BLÄK und Fachberatern niemanden gefunden, der nicht mit dem Ziel angetreten wäre, „das Beste“ herbeizuführen. Naturgemäß ist es allerdings nicht ganz einfach, zu erkennen, was für wen wann „das Beste“ ist. Dass es hierbei zu den allseits bekannten Friktionen kam ist unerfreulich und bedauerlich. Umso erfreulicher ist aber das Ergebnis dieses Prozesses. Wir alle haben gewonnen.
Die vorübergehende Rücknahme der Verpflichtung, emDOC zur medizinischen Doppeldokumentation zu nutzen mag dem Einen oder Anderen eine „Genugtuung“ sein. Das alleine betrachtet ist aber nur eine kurzfristige Arbeitserleichterung und weder ein Fortschritt, noch ein Erfolg. Als Konsequenz einer konstruktiven Diskussion eine „Beratende Vorstandskommission Notarztdienst“ in der KVB einzurichten, die unmittelbaren Einfluss auf alle Entwicklungen rund um den Notarztdienst in der KVB nehmen kann ist mehr als wohl alle initial erwartet hätten. Dies zeigt den Willen der KVB unsere Einwände wirklich ernst nehmen zu wollen und das ist mehr als erfreulich.
Lassen Sie uns diese Kommission und ihre Arbeit durch unsere aktive, konstruktive aber auch kritische Mitwirkung nun mit Leben erfüllen. Lassen Sie uns den Weg zum gesetzlich geforderten Qualitätsmanagement gemeinsam entwickeln, lassen Sie uns die hohe Qualität des bayerischen Notarztdienstes stolz darstellen und lassen Sie uns nach Verbesserungen suchen, wo es Verbesserungsbedarf gibt.
Wir freuen uns hoffentlich mit Ihnen über eine zukunftsweisende Entwicklung: die aktive Beteiligung der Notärztinnen und Notärzte, nicht nur wie bisher bei der alltäglichen Patientenrettung, sondern auch bei der Weiterentwicklung und Optimierung unserer Arbeit und unserer Arbeitsbedingungen. Wir denken, wir alle sind nun alle auf einem guten und zukunftsweisenden Weg
| Peter Sefrin |
Michael
Reng |
| Aktuelles Schreiben der KVB zu den „Aktuellen Entwicklungen im Notarztdienst“
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| Stellungnahme der agbn zum Qualitätsmanagement im Notarztwesen unter besonderer Berücksichtigung des Systems emDoc
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| Empfehlung der agbn zur Abrechnung von Notarzteinsätzen
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| Bayerisches Rettungsdienstgesetz - Neufassung vom 22.07.2008
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Beschluss des Bayerischen Landtags bezüglich des Gesetzes zur Regelung des Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung und den Betrieb integrierter Leitstellen
| agbn-Newsletter 2008/05
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Ausführliche Fassung des agbn-Newsletters 2008/05 mit Informationen bezüglich des Gesetzesentwurfs der Staatsregierung zur Regelung des Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung und den Betrieb integrierter Leitstellen
| Stellungnahme der agbn zur Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes
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| Achtung: Unterschiede der EKG-Abbildung zwischen Bildschirm und Drucker beim Lifepak 12
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| Neue Stationszeichen an Bundes- und Staatsstrassen
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| Anschreiben zum neuen MG-Ausweis
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Rückmeldezahl — Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und speziell im Rettungsdienst ist ein Qualitätsmanagement dringend notwendig. Um die Qualität der Disposition der Notarzteinsätze beurteilen zu können, bietet die Rückmeldezahl (RMZ) die Möglichkeit, die Sensitivität (Anteil korrekt vorhergesagter Realsituationen) und die positive Prädiktion (Anteil bestätigter Verdachtsindikationen) zu ermitteln. Ziel der Einführung der RMZ ist es, die Notrufabfrage zu optimieren und bei erkennbarem Bedarf Aus- und Fortbildungsinhalte entsprechender Schulungen anzupassen.
Nähere Informationen erhalten Sie im nachfolgenden pdf-Dokument:
| Rückmeldezahl – Qualitätsmanagement im_Rettungsdienst
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| Verfahren bei der Todesfeststellung gem. Richlinie BayStMI
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