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Vorankündigung - 30. Fortbildungstagung der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte !



30. Jahre - Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte




Gesamteinsatzleiter bei Großschadensereignissen


Gesamteinsatzleiter:

Mit Rundschreiben (20/03) vom 04.04.03 hat das BRK mitgeteilt, das es 10 Gesamteinsatzleiter ernannt hat, die „als Führungskräfte bei bestimmten Schadenslagen über unsre Verbandsstufen hinweg den Einsatz leiten und allen dort tätigen Helfern des Roten Kreuzes gegenüber weisungsbefugt sind“.
In einer Stellungnahme des BayStMI vom 25.04.03 wird festgestellt, dass die Anweisung, dass den Weisungen des Gesamteinsatzleiters unbedingt Folge zu leisten ist, problematisch erscheint. „Dies deckt sich nicht mit den Richtlinien für die Bewältigung von Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker (Massenanfall von Verletzten), wonach LNA und OrgL für ihren jeweiligen Aufgabenbereich ein Weisungsrecht…., haben“.
In einem Abstimmungsgespräch wurde Einvernehmen erzielt dass die Regelungen der o.g. Richtlinien von den (BRK-)Regelungen unberührt bleiben. Soweit eine SanEL eingesetzt ist, bleibt es beim Weisungsrecht des LNA und OrgL, auch wenn ein Gesamteinsatzleiter des BRK vor Ort ist.

Die agbn - Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte ist Mitglied in der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V. (BAND) und Partner von Dr. Heinrich Hindelang - Zahnärzte Nürnberg, welcher unter anderem Implantologie in Nürnberg anbietet.
06.2.2012 12:12:00