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Vorankündigung - 30. Fortbildungstagung der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte !



30. Jahre - Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte




Frühdefibrillation - Stellungnahme der Bundesärztekammer


(Abdruck in Reanimation — Empfehlungen zur Wiederbelebung, 2. Auflage 2000, Deutscher Ärzteverlag Köln S. 47 - 49)

Automatische externe Defibrillation (AED)

In einer Vielzahl von Studien wurde gezeigt, dass die Überlebensraten bei Kreislaufstillstand durch frühzeitige Defibrillation verbessert werden, selbst wenn der Zeitvorteil nur gering ausfällt. Eindeutige Steigerungen ergeben sich besonders, wenn

  • die Basismaßnahmen innerhalb von 4 Minuten nach Stillstand ergriffen werden,
  • die erweiterten Maßnahmen einschließlich Defibrillation innerhalb von 8 Minuten einsetzen (je früher desto besser) und
  • ein gut funktionierendes Rettungssystem existiert.

Die Notwendigkeit der möglichst frühzeitigen Defibrillation hat in Verbindung mit der Entwicklung von halbautomatischen Defibrillatoren dazu geführt, dass vermehrt auch entsprechend qualifiziertes nichtärztliches Personal in diesem Bereich tätig wird. Wenn ärztliche Hilfe trotz An- und Nachforderung des Notarztes nicht rechtzeitig erreichbar ist, können ersteintreffende Rettungsassistenten mit ausgewiesener Qualifikation im Rahmen der Notkompetenz die Defibrillation durchführen.

An diese häufig als "Frühdefibrillation" bezeichnete Strategie sind gewisse Mindestanforderungen zu stellen, die von den jeweiligen Organisationen beachtet werden sollten. Derzeitige Mindestanforderungen betreffen neben logistischen und technischen Aspekten besonders die Punkte Ausbildung, Nachschulung, ärztliche Aufsicht, Auswertung der Einsätze sowie Festlegung des Einsatzprotokolls.

Die hier wiedergegebenen Empfehlungen wurden von der "Arbeitsgemeinschaft Frühdefibrillation in Deutschland" erstellt.

1. Logistische Anforderungen

Vor der Einführung eines Frühdefibrillationsprogrammes sollte eine Analyse des jeweiligen Rettungssystems stehen. Dabei sind besonders folgende Punkte relevant:
· Es sollte sich um ein gestaffeltes Rettungssystem handeln, in dem der RTW häufig vor dem Notarzt beim Patienten eintrifft.
· Eine angemessene Fallzahl pro Zeiteinheit sollte gegeben sein (Patient mit Kammerflimmern pro Jahr).
· Das durchschnittliche zeitliche Intervall zwischen Eintritt des Kreislaufstillstandes und Beginn von Basismaßnahmen sollte 8 Minuten nicht überschreiten.
· Das durchschnittliche zeitliche Intervall zwischen Beginn von Basismaßnahmen und Eintreffen des Notarztes sollte 14 Minuten nicht überschreiten.
Bei diesen Anforderungen handelt es sich zwar nicht um unbedingte Voraussetzungen, jedoch sollte bedacht werden, dass es z.B. aus Gründen des Aufwandes für Ausbildung und Nachschulung sowie der Motivation nicht sinnvoll ist, wenn das qualifizierte nichtärztliche Personal die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten nur selten oder gar nicht anwenden kann — sei es wegen zu geringer Fallzahlen, sei es wegen der Tatsache, dass der Notarzt in der Regel zeitgleich oder gar vor dem qualifiziert nicht-ärztlichen Personal beim Patienten eintrifft.

2. Koordination und Kontrolle von Frühdefibrillationsprogrammen

Frühdefibrillations-Programme müssen von Ärzten koordiniert und geleitet werden , die entsprechend qualifiziert, d.h. akutell notfallmedizinisch aktiv sind und über die Befähigung zum Leitenden Notarzt verfügen (siehe auch Empfehlung der Bundesärztekammer zur Qualifikation des Leiters eines Frühdefibrillationsprogrammes). Die Aufgaben dieser Koordinatoren umfassen

  • kontinuierliche Aus- und Fortbildung von nichtärztlichem Personal und Notärzten
  • obligate Nachbesprechung aller Fälle, bei denen ein AED eingesetzt wurde (Ablauf, Komplikation, etc.)
  • standardisierte Datenerfassung und Auswertung gemäß Utstein-Style
  • Qualitätssicherung
  • Datenschutz und Dokumentation

3. Aus- und Fortbildung:

Die kontinuierliche Aus- und Fortbildung des nichtärztlichen Personal ist unabdingbarer Bestandteil eines Frühdefibrillationsprogrammes. Hauptlehrinhalt ist dabei selbstverständlich die Defibrillation mit dem AED; daneben sollten sämtliche Mitarbeiter des Rettungsdienstes in den Basismaßnahmen der kardiopulmonalen Reanimation (nach-)geschult werden.
Für die Grundausbildung in der Defibrillation mit dem AED ist ein zeitlicher Umfang von 8 — 12 Stunden anzusetzen. Nachschulungen, die bei relativ regelmäßiger Anwendung mindestens alle 8 Monate stattfinden sollten, können sich am Stand der jeweiligen Kenntnisse und Fertigkeiten orientieren; in der Regel dürften 3 Stunden angemessen sein. Besonders in der Anfgangsphase sind häufigere Nachschulungen sinnvoll.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Grundausbildung sollte nach bestandenem Abschlußtest mit einem schriftlichen Qualifikations- oder Befähigungsnachweis bestätigt werden, der solange gültig bleibt, wie kontinuierlich und erfolgreich an Nachschulungen teilgenommen wird.

4. Mindestanforderungen an die Geräte

In Frühdefibrillationsprogrammen sollen ausschließlich (halb-)automatische Defibrillatoren (AED) eingesetzt werden.
Die Sensitivität der Geräte muß mehr als 95 % und die Spezifität mehr als 98 % betragen. Die Geräte müssen eine Echtzeitdokumentation enthalten und über die Möglichkeit verfügen, ein EKG zur nachträglichen Auswertung aufzuzeichnen, sowie Ausdrucke des Reanimationsablaufes (einschließlich der zugrundeliegenden Arryhtmie) zu erstellen. Darüberhinaus sollte eine Sprachaufzeichnung möglich sein.

5. Algorithmus Defibrillation

Bis der AED einsatzbereit ist, werden die Basismaßnahmen der kardiopulmonalen Reanimation (Zweihelfermethode) einschließlich Beatmung mit Beatmungsbeutel und Sauerstoffreservoir durchgeführt.
Dieser Algorithmus bezieht sich ausschließlich auf die Defibrillation mit halbautomatischen Geräten im Rahmen der Notkompetenz. Zu beachten ist, dass der Bediener des Gerätes jeweils vor Auslösen eines Schocks eine deutliche Warnung ("weg vom Patienten !") aussprechen und deren Befolgung überwachen muß. Bei jeder nicht unmittelbar behebbaren Komplikation wird der Frühdefibrillationsalgorithmus abgebrochen und bis zum Eintreffen des Notarztes die kardiopulmonale Reanimation (Basismaßnahmen) durchgeführt.

Die agbn - Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte ist Mitglied in der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V. (BAND) und Partner von Dr. Heinrich Hindelang - Zahnärzte Nürnberg, welcher unter anderem Implantologie in Nürnberg anbietet.
06.2.2012 12:15:04