Behinderungen des Rettungsdienstes werden teurer
Vergebliche Appelle führen zu Verschärfungen der Vorschriften
Das Problem der Gaffer haben die Notärzte immer wieder thematisiert und sich mit Appellen an die Öffentlichkeit gewandt. In einem Fünftel der Notfall-einsätze wird der Rettungsdienst durch Schaulustige behindert. Jedes 6. Unfall-opfer gerät dadurch in zusätzliche Gefahr. Die Behinderungen betreffen auch parkende Fahrzeuge an Engstellen, die dadurch ein Durchkommen der Rettungsmittel unmöglich machen.
Die Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (agbn) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in dem eine Verschärfung der Geldbuße für die Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch rechtswidriges Parken an Engstellen vorgesehen ist. Die Praxis der Notärzte hat gezeigt, dass ein derartiges Verhalten zu einer Gefährdung von Patienten, die auf eine schnelle Hilfe angewiesen sind geführt hat. Eine derartige Zuwiderhandlung wiegt aus diesem Grund deutlich schwerwiegender als unberechtigtes Parken und berechtigt eine Anhebung des Bußgeldes und die Vergabe eines Punktes im Verkehrszentralregister. Über diese geplante Änderung hinaus fordern die Notärzte eine gleiche Ahndung bei der fehlenden Freigabe der Rettungsgasse, was gleiche Auswirkungen im Außerortsbereich hat.





