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Arztbegleitete Verlegungstransporte


Mißbrauch des ITW

Mit Datum vom 01.01.1999 trat der Leitfaden Interhospitaltransfer in Kraft. Nach relativ kurzer Zeit ist von Krankenhäusern für die Abwicklung von dringlichen Transporten von Hochrisikopatienten, aber auch von anderen Patienten, zunehmend ein NAW als schnellstmöglich verfügbares mit einem Arzt besetzten Transportmittel angefordert worden. Grund dafür war, dass die abgebenden Kliniken mit Inkrafttreten des Leitfadens offenbar zunehmend von der Praxis abgingen, Patienten unter Begleitung eines Krankenhausarztes mit einem RTW zu verlegen. Die Bindung des Notarztes mit NAW durch Verlegungen kollidiert mit der Zweckbestimmung des NAW als Notfallrettungsmittel im Primäreinsatz. Schon aufgrund der meist längeren Dauer einer Verlegung würde ein Notarztstandort unvertretbar lange von seinem Einsatzmittel entblöst. Hinzukommt, dass niedergelassene Ärzte sich dagegen verwahren, als Notarzt für "Krankenhausaufgaben" eingesetzt zu werden.

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat mit IMS vom 14.05.1999 die Leitstellen in Bayern angewiesen, "das Transportmittel "NAW" (....) im bisher festgeschriebenen Einsatzschema sowohl aus der Einsatzweisung als auch aus dem Ablaufdiagramm der Dispositionsentscheidung" herauszunehmen und "durch das Transportmittel "RTW mit Krankenhausarzt" zu ersetzen. Die Weisung "künftig (.....) bei angezeigtem bodengebundenen Transport grundsätzlich einen RTW mit Krankenhausarzt des abgebenden Krankenhauses" einzusetzen wurde, um Schaden vom Patienten abzuwenden, mit dem Hinweis versehen, "als "letztes Mittel" im Ausnahmefall auch den Einsatz eines NAW vorzusehen. Wegen der damit verbundenen Lösung des Notarztstandortes sind in soweit strenge Anforderungen an die Einsatzentscheidungen zu stellen".

Mit dieser Regelung sollte den Leitstellendisponenten, die im Interesse der Patientenversorgung erforderlich Flexibilität beim Einsatz der ihnen verfügbaren Rettungsmittel geboten werden. In der praktischen Umsetzung treten jedoch weitere Probleme auf. So ist mehr oder weniger bei allen ITH-/ITW-Transporten zu beobachten, dass Anforderungen mit — bei nachträglicher Betrachtung — nicht gegebener medizinischer Indikation, d.h. wohl vorwiegend wegen der Arztbesetzung erfolgen. Damit entfällt für das abgebende Krankenhaus die Notwendigkeit, selbst einen Arzt zu stellen.

Die derzeitige Situation läßt sich dahingehend zusammenfassen, dass
-die Krankenhäuser ihre Verpflichtung, bei arztbegleiteten Verlegungen grundsätzlich selbst den Arzt zu stellen, offenbar immer weniger erfüllen,
-der Notarztdienst/Rettungsdienst dadurch in einer Weise belastet wird, der die Sicherstellung der Notfallrettung gefährdet bzw. hochwertige Rettungsmittel (ITW, ITH) unwirtschaftlich eingesetzt werden.

Die Lösung dieser Problematik kann nicht ausschließlich durch den Rettungsdienst erfolgen, hier ist insbesondere auch die Krankenhausseite gefordert, es sei denn, die Kostenträger finanzieren eine zusätzliche Struktur von Notärzten für Verlegungen, sofern diese überhaupt realisierbar wäre. Sollte dies nicht der Fall sein, muß diskutiert werden, wie die Krankenhäuser in die Lage versetzt werden können, jederzeit Ärzte zur Transportbegleitung zu stellen (z.B. Einführung eines zusätzlichen Bereitschaftsarztes für Verlegungen).

Zu diesem Themenkreis wird deshalb im Bayerischen Staatsministerium des Innern eine Besprechung mit dem Vertreter der Beteiligten stattfinden.

Die agbn - Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte ist Mitglied in der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V. (BAND) und Partner von Dr. Heinrich Hindelang - Zahnärzte Nürnberg, welcher unter anderem Implantologie in Nürnberg anbietet.
06.2.2012 12:09:21